VERFASSUNG
Die
Verfassung Russlands wurde per Volksentscheid vom 12.
Dezember 1993 angenommen. An der Abstimmung beteiligten sich 54,8 % der
Stimmberechtigten. Für die Annahme der Verfassung sprachen sich 58,4 % der
Wähler und dagegen 41,6 % aus.
Die
Verfassung besteht aus der Präambel und zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt
beinhaltet 137 Artikel, die in 9 Kapiteln vereinigt sind: "Die Grundlagen
der Verfassungsordnung", "Die Rechte und Freiheiten des Menschen und
des
Bürgers", "Der föderative Aufbau", "Der Präsident der
Russischen Föderation",
"Die Föderalversammlung", "Die Regierung der Russischen Föderation",
"Die rechtsprechende Gewalt", "Die örtliche
Selbstverwaltung", "Verfassungsänderungen
und Revision der Verfassung". Der zweite Abschnitt
enthält
"Schluss- und Übergangsbestimmungen" aus 9 Punkten.
In
der Präambel der Verfassung sind die Ziele und Prinzipien verkündet, in deren
Namen
sie angenommen wurde und die ihr zugrunde liegen.
***
Präambel
WIR,
DAS MULTINATIONALE VOLK DER RUSSISCHEN FÖDERATION, VEREINT DURCH DAS
GEMEINSAME
SCHICKSAL AUF UNSEREM BODEN, DIE RECHTE UND FREIHEITEN DES MENSCHEN
SOWIE
DEN ZIVILEN FRIEDEN UND DIE EINTRACHT BEKRÄFTIGEND, DIE HISTORISCH
GEWACHSENE
STAATLICHE EINHEIT WAHREND, VON DEN ALLGEMEIN ANERKANNTEN PRINZIPIEN
DER
GLEICHBERECHTIGUNG UND SELBSTBESTIMMUNG DER VÖLKER AUSGEHEND, DAS ANDENKEN DER
VORFAHREN EHREND, DIE UNS DIE LIEBE UND DIE ACHTUNG FÜR DAS VATERLAND, DEN
GLAUBEN AN DAS GUTE UND DIE GERECHTIGKEIT ÜBERLIEFERT HABEN, DIE SOUVERÄNE
STAATLICHKEIT RUSSLANDS WIEDERBELEBEND UND DIE UNERSCHÜTTERLICHKEIT SEINER
DEMOKRATISCHEN GRUNDLAGE BEKRÄFTIGEND, IN DEM BESTREBEN, DAS WOHLERGEHEN UND
GEDEIHEN RUSSLANDS ZU GEWÄHRLEISTEN, AUSGEHEND VON DER VERANTWORTUNG FÜR
UNSERE HEIMAT VOR DER JETZIGEN UND VOR KÜNFTIGEN GENERATIONEN, UNS ALS TEIL DER
WELTGEMEINSCHAFT VERSTEHEND, GEBEN UNS DIE VERFASSUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION.
***
Graphische
Darstellung (.pdf)
***
Die
Verfassung erkennt den ideologischen und politischen Pluralismus, das Mehrparteiensystem
und die Vielfalt der Eigentumsformen an. Mit ihrer Annahme erhielten
die russischen Reformer in ihre Hände ein starkes und allumfassendes Rechtsinstrumentarium
für die Fortsetzung und Entwicklung fortschrittlicher
Umgestaltungen
auf dem politischen, sozialen und ökonomischen Gebiet.Die
Verfassung ist vom Standpunkt der Möglichkeiten für deren Änderungen oder deren
Revision sehr hart. Eine solche "Schwerveränderlichkeit" ist auf
negative Erfahrungen
der Vergangenheit zurückzuführen: An der Verfassung der RSFSR, die 1978
angenommen wurde und 185 Artikel beinhaltete, wurden über 300
Berichtigungen
und Abänderungen vorgenommen. Die Abänderungen an der Verfassung werden
in Form eines föderalen Verfassungsgesetzes vorgenommen, das als verabschiedet
gilt, wenn es durch die Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen
der Gesamtzahl der Mitglieder des Föderationsrats und von mindestens zwei
Dritteln der Stimmen der Gesamtzahl der Abgeordneten der Staatsduma und
dann
von den Organen der Gesetzgebungsgewalt von mindestens zwei Dritteln der Föderationssubjekte
gebilligt ist.Diese
Bestimmung trifft jedoch auf Abänderungen an den Kapiteln über die Grundlagen
der Verfassungsordnung, die Rechte und Freiheiten sowie die Verfassungsänderung
nicht zu. Hier ist das Verfahren noch komplizierter. Wenn der
Vorschlag über die Revision der genannten Kapitel mit drei Fünfteln der Stimmen
der Gesamtzahl der Mitglieder des Föderationsrats und der Abgeordneten der
Staatsduma unterstützt wird, so wird eine Verfassungsversammlung einberufen. Sie
soll entweder die Unveränderlichkeit der Verfassung bekräftigen oder den Entwurf
einer neuen Verfassung erarbeiten, die von der Verfassungsversammlung selbst
mit zwei Dritteln der Stimmen aller ihrer Mitglieder angenommen oder in einem
Referendum zur Entscheidung gestellt wird.Die
Auslegung der Verfassung gehört zur Kompetenz des Verfassungsgerichts, das aus
19 Richtern besteht, die vom Föderationsrat auf Vorschlag des Präsidenten ernannt
werden.
Von
großer Bedeutung ist das in der Verfassung fixierte Prinzip ihrer direkten Wirkung.
Das bedeutet, daß kein Gericht oder kein anderes Staatsorgan berechtigt ist,
auf die Anwendung der Verfassungsnormen unter Hinweis auf das Fehlen der sie
erläuternden oder detaillierenden Gesetze oder Durchführungsbestimmungen zu verzichten.
Dabei ist es besonders wichtig, daß die Rechte und Freiheiten des Menschen
und des Bürgers als unmittelbar wirkend bekanntgegeben sind.
(Quelle:
Russische Botschaft)