VERFASSUNG

 

Die Verfassung Russlands wurde per Volksentscheid vom 12. Dezember 1993 angenommen. An der Abstimmung beteiligten sich 54,8 % der Stimmberechtigten. Für die Annahme der Verfassung sprachen sich 58,4 % der Wähler und dagegen 41,6 % aus.  

Die Verfassung besteht aus der Präambel und zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt beinhaltet 137 Artikel, die in 9 Kapiteln vereinigt sind: "Die Grundlagen der Verfassungsordnung", "Die Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers", "Der föderative Aufbau", "Der Präsident der Russischen Föderation", "Die Föderalversammlung", "Die Regierung der Russischen Föderation", "Die rechtsprechende Gewalt", "Die örtliche Selbstverwaltung", "Verfassungsänderungen und Revision der Verfassung". Der zweite Abschnitt

enthält "Schluss- und Übergangsbestimmungen" aus 9 Punkten.  

In der Präambel der Verfassung sind die Ziele und Prinzipien verkündet, in deren

Namen sie angenommen wurde und die ihr zugrunde liegen.  

 

 

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Präambel

 

WIR, DAS MULTINATIONALE VOLK DER RUSSISCHEN FÖDERATION, VEREINT DURCH DAS

GEMEINSAME SCHICKSAL AUF UNSEREM BODEN, DIE RECHTE UND FREIHEITEN DES MENSCHEN

SOWIE DEN ZIVILEN FRIEDEN UND DIE EINTRACHT BEKRÄFTIGEND, DIE HISTORISCH

GEWACHSENE STAATLICHE EINHEIT WAHREND, VON DEN ALLGEMEIN ANERKANNTEN PRINZIPIEN

DER GLEICHBERECHTIGUNG UND SELBSTBESTIMMUNG DER VÖLKER AUSGEHEND, DAS ANDENKEN DER VORFAHREN EHREND, DIE UNS DIE LIEBE UND DIE ACHTUNG FÜR DAS VATERLAND, DEN GLAUBEN AN DAS GUTE UND DIE GERECHTIGKEIT ÜBERLIEFERT HABEN, DIE SOUVERÄNE STAATLICHKEIT RUSSLANDS WIEDERBELEBEND UND DIE UNERSCHÜTTERLICHKEIT SEINER DEMOKRATISCHEN GRUNDLAGE BEKRÄFTIGEND, IN DEM BESTREBEN, DAS WOHLERGEHEN UND GEDEIHEN RUSSLANDS ZU GEWÄHRLEISTEN, AUSGEHEND VON DER VERANTWORTUNG FÜR UNSERE HEIMAT VOR DER JETZIGEN UND VOR KÜNFTIGEN GENERATIONEN, UNS ALS TEIL DER WELTGEMEINSCHAFT VERSTEHEND, GEBEN UNS DIE VERFASSUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION.  

 

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Graphische Darstellung (.pdf)

 

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Die Verfassung erkennt den ideologischen und politischen Pluralismus, das Mehrparteiensystem und die Vielfalt der Eigentumsformen an. Mit ihrer Annahme erhielten die russischen Reformer in ihre Hände ein starkes und allumfassendes Rechtsinstrumentarium für die Fortsetzung und Entwicklung fortschrittlicher

Umgestaltungen auf dem politischen, sozialen und ökonomischen Gebiet.Die Verfassung ist vom Standpunkt der Möglichkeiten für deren Änderungen oder deren Revision sehr hart. Eine solche "Schwerveränderlichkeit" ist auf negative Erfahrungen der Vergangenheit zurückzuführen: An der Verfassung der RSFSR, die 1978 angenommen wurde und 185 Artikel beinhaltete, wurden über 300

Berichtigungen und Abänderungen vorgenommen. Die Abänderungen an der Verfassung werden in Form eines föderalen Verfassungsgesetzes vorgenommen, das als verabschiedet gilt, wenn es durch die Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen der Gesamtzahl der Mitglieder des Föderationsrats und von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Gesamtzahl der Abgeordneten der Staatsduma und

dann von den Organen der Gesetzgebungsgewalt von mindestens zwei Dritteln der Föderationssubjekte gebilligt ist.Diese Bestimmung trifft jedoch auf Abänderungen an den Kapiteln über die Grundlagen der Verfassungsordnung, die Rechte und Freiheiten sowie die Verfassungsänderung nicht zu. Hier ist das Verfahren noch komplizierter. Wenn der Vorschlag über die Revision der genannten Kapitel mit drei Fünfteln der Stimmen der Gesamtzahl der Mitglieder des Föderationsrats und der Abgeordneten der Staatsduma unterstützt wird, so wird eine Verfassungsversammlung einberufen. Sie soll entweder die Unveränderlichkeit der Verfassung bekräftigen oder den Entwurf einer neuen Verfassung erarbeiten, die von der Verfassungsversammlung selbst mit zwei Dritteln der Stimmen aller ihrer Mitglieder angenommen oder in einem Referendum zur Entscheidung gestellt wird.Die Auslegung der Verfassung gehört zur Kompetenz des Verfassungsgerichts, das aus 19 Richtern besteht, die vom Föderationsrat auf Vorschlag des Präsidenten ernannt werden.

Von großer Bedeutung ist das in der Verfassung fixierte Prinzip ihrer direkten Wirkung. Das bedeutet, daß kein Gericht oder kein anderes Staatsorgan berechtigt ist, auf die Anwendung der Verfassungsnormen unter Hinweis auf das Fehlen der sie erläuternden oder detaillierenden Gesetze oder Durchführungsbestimmungen zu verzichten. Dabei ist es besonders wichtig, daß die Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers als unmittelbar wirkend bekanntgegeben sind.

 

(Quelle: Russische Botschaft)