Präsident der Russischen Föderation

Der Präsident, der direkt unmittelbar keinem der Zweige der Staatsgewalt angehört, sichert ihr abgestimmtes Funktionieren und Zusammenwirken. Besonders gewichtig sind die Rechte des Präsidenten gegenüber der Vollzugsgewalt. Er ernennt mit Zustimmung der Staatsduma den Vorsitzenden der Regierung, ernennt auf Vorschlag des Vorsitzenden der Regierung die stellvertretenden Vorsitzenden und die föderalen Minister und entläßt sie. Der Präsident hat das Recht, bei Sitzungen der Regierung den Vorsitz zu führen, beschließt über den Rücktritt der Regierung, kann Beschlüsse und Anordnungen der Regierung aufheben, wenn sie der Verfassung, föderalen Gesetzen und seinen Erlässen zuwiderlaufen. In den von der Verfassung bestimmten Fällen hat der Präsident das Recht, die Gültigkeit von Akten der Organe der Vollzugsgewalt der Subjekte der Russischen Föderation auszusetzen, bis diese Frage vom zuständigen Gericht entschieden ist.

Der Präsident ist von der Verfassung mit einigen Vollmachten ausgestattet, die mit der Tätigkeit der Organe der Gesetzgebungs- und der rechtsprechenden Gewalt zusammenhängen. So setzt der Präsident die Wahlen zur Staatsduma an, löst sie in den Fällen und nach dem Verfahren auf, die in der Verfassung vorgesehen sind, unterzeichnet und veröffentlicht die föderalen Gesetze, besitzt das Recht auf aufschiebendes Veto, d.h. er kann ein Gesetz ablehnen, was seine neue Prüfung in den Kammern der Föderalversammlung erfordert. Der Präsident bringt Gesetzentwürfe in die Staatsduma ein, ist mit Vollmachten ausgestattet, sich an das Verfassungsgericht mit einer Anfrage über die Übereinstimmung von der Gerichtsverhandlung zu unterliegenden Normativakten mit der Verfassung und einer Anfrage über die Auslegung der Verfassung zu wenden. Er kann Vorschläge über die Überprüfung der Verfassung und über Abänderungen an der Verfassung unterbreiten.

Hinsichtlich der Organe der rechtsprechenden Gewalt schlägt der Präsident dem Föderationsrat die Kandidaturen der Mitglieder des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichts, des Obersten Schiedsgerichts sowie des Generalstaatsanwalts für die Ernennung vor. Die Richter der anderen föderalen Gerichte werden vom Präsidenten in dem vom föderalen Gesetz festgelegten Verfahren ernannt.

Als Staatsoberhaupt verfügt der Präsident über umfassende Vollmachten auf dem außenpolitischen und dem militärischen Gebiet. Er bestimmt die Hauptrichtungen der Außenpolitik des Landes, führt Verhandlungen und unterzeichnet die internationalen Verträge und Ratifikationsurkunden, nimmt die Beglaubigungs- und Abberufungsurkunden der bei ihm akkreditierten Vertreter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen entgegen.

Der Präsident ist der Oberste Befehlshaber der Streitkräfte Rußlands, ernennt und entläßt das Oberkommando der Streitkräfte, bildet und leitet den Sicherheitsrat - ein Verfassungsorgan, das die Entscheidungen des Präsidenten zu Fragen der Sicherung des Schutzes der lebenswichtigen Interessen der Persönlichkeit, der Gesellschaft und des Staates vor inneren und äußeren Gefahren vorbereitet. Er bestätigt die Militärdoktrin der Russischen Föderation.

Der Präsident hat das Recht, im Falle einer Aggression gegen Rußland oder einer unmittelbar drohenden Aggression, den Kriegszustand mit unverzüglicher Benachrichtigung der Kammern der Föderalversammlung darüber zu verhängen. Unter Befolgung der letzteren Bedingung ist der Präsident bevollmächtigt, auf dem Territorium Rußlands den Ausnahmezustand zu verhängen.

Zu Vollmachten des Präsidenten gehören auch andere Fragen: er verleiht staatliche Auszeichnungen, verleiht Ehrentitel Rußlands sowie die höchsten militärischen Ränge und die höchsten Dienstränge, übt das Begnadigungsrecht aus und setzt ein Referendum an. Der Präsident entscheidet auch über die Fragen der Verleihung bzw. Aberkennung der Staatsbürgerschaft.

Zwecks der Realisierung seiner Funktionen und Vollmachten übt der Präsident die rechtsschöpferische Tätigkeit aus: er gibt Erlässe und Anordnungen heraus, die auf dem gesamten Territorium Rußlands verbindlich sind. Die Erlässe und Anordnungen des Präsidenten dürfen der Verfassung und den föderalen Gesetzen nicht widersprechen. Als Garant der Verfassung kann der Präsident nötigenfalls Erlässe zu Fragen herausgeben, die die gesetzgebende Regelung erfordern. Solche Erlässe tragen einen vorübergehenden Charakter: bis zur Verabschiedung des entsprechenden föderalen Gesetzes.

Der Status des Staatsoberhaupts erfordert einen hohen Grad seines Schutzes. Der Präsident genießt Immunität. In der Verfassung ist die einzige Form seiner Rechtsverantwortlichkeit - Amtsenthebung - vorgesehen. Als Grund für die Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens gilt die Anklage des Präsidenten des Hochverrats oder der Begehung eines anderen schweren Verbrechens. Eine solche Anklage wird von der Staatsduma auf Initiative von mindestens einem Drittel ihrer Abgeordneten und unter Vorlage des Gutachtens einer von der Staatsduma gebildeten Sonderkommission erhoben. Die Anklage muß von einem Gutachten des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, daß die Handlungen des Präsidenten Merkmale eines Verbrechens aufweisen, und von einem Gutachten des Verfassungsgerichts über die Einhaltung des festgelegten Verfahrens über die Anklageerhebung bestätigt werden. Der Beschluß über die Anklageerhebung muß mit zwei Dritteln der Gesamtzahl der Abgeordneten verabschiedet werden. Der Föderationsrat enthebt den Präsidenten seines Amtes auch mit zwei Dritteln der Stimmen seiner Mitglieder. Die Verfassung sieht auch andere Gründe für die vorzeitige Beendigung der Wahrnehmung der Vollmachten des Präsidenten vor: falls er freiwillig zurücktritt oder aus Gesundheitsgründen dauerhaft außerstande ist, die Vollmachten auszuüben.

 

Quelle:  www.russische-botschaft.de