Insbesondere dann, wenn Sie sich für längere Zeit in der Russischen Provinz aufhalten wollen, sollten Sie eine Reiserückholversicherung bei einem Luftrettungsunternehmen abschliessen. Achten Sie auch auf ausreichenden Impfschutz, insbesondere für Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A und B.
In der Russischen Föderation wird davon ausgegangen, dass Sie sofort und bar für medizinische Leistungen zahlen. Das geschieht grundsätzlich in Rubeln, ist aber meist auch in US-$ möglich. Gelegentlich können Sie auch in Euro oder mit Kreditkarten zahlen; Sie sollten sich aber nicht auf diese Möglichkeit verlassen.
Selbst bei ambulanten Behandlungen wird immer wieder die Zahlung eines Abschlages zu Beginn jeder medizinischen Leistung verlangt - dabei kann es sich um Beträge bis zu 500 US-$ handeln. Nahezu regelmäßig wird eine Vorschusszahlung verlangt, wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Dabei sind Beträge zwischen 500 und 2000 US-$ durchaus üblich. In Einzelfällen müssen Sie damit rechnen, dass ohne Vorschusszahlung keine Behandlung erfolgt.
In jedem Fall sollten Sie sich bei medizinischen Notfällen - sofern Sie keine der unten aufgeführten deutsch- oder englischsprachigen Einrichtungen in Anspruch nehmen können - der Begleitung durch einen sprachkundigen Helfer versichern.
Viele in Deutschland handelsübliche Medikamente sind auch in den großen Städten der Russischen Föderation wie Moskau und St. Petersburg erhältlich. Aber auch dort können Sie nicht davon ausgehen, dass in den Apotheken jederzeit jedes dieser Medikamente erhältlich ist. Das gilt insbesondere für spezielle Dosierungs- und Darreichungsformen von Insulinpräparaten. Sie sollten daher regelmäßig benötigte Medikamente - in für die Aufenthaltsdauer ausreichender Menge - mit sich führen. Damit Sie in grösseren Mengen mitgeführte Medikamente durch den Zoll bringen, kann eine entsprechende Bescheinigung Ihres Hausarztes nützlich sein.
In der Russischen Föderation gelten erheblich strengere Betäubungsmittelvorschriften als in Deutschland. Hierunter fallen in Deutschland gängige Psychopharmaka, aber auch einige Schmerzmittel. Diese Medikamente sind in der Russischen Föderation nicht zugelassen und ihr Besitz gilt als illegal. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, sollten daher solche Medikamente nicht eingeführt werden. (Dies gilt nicht für Medikamente wie Aspirin, Paracetamol, Indometacin etc.)
Quellle: Deutsche Botschaft Moskau