Exekutive
Der
russischen Regierung steht der Präsident vor, der gemäß der Verfassung von
1993 weit reichende Vollmachten hat. Der Staatspräsident ist Oberbefehlshaber
der Streitkräfte und Vorsitzender des Sicherheitsrates, der zentralen Körperschaft
für Verteidigungsfragen. Zusammen mit dem Verteidigungsminister hat der Präsident
die Kontrolle über den Befehl zum Einsatz von Atomwaffen. Außerdem hat der Präsident
das Recht, den Ministerpräsidenten zu ernennen, welcher von der Duma bestätigt
werden muss. Wenn die Duma den vorgeschlagenen Ministerpräsidenten ablehnt,
kann der Präsident das Parlament auflösen und Neuwahlen anordnen.
