Exekutive

Der russischen Regierung steht der Präsident vor, der gemäß der Verfassung von 1993 weit reichende Vollmachten hat. Der Staatspräsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Vorsitzender des Sicherheitsrates, der zentralen Körperschaft für Verteidigungsfragen. Zusammen mit dem Verteidigungsminister hat der Präsident die Kontrolle über den Befehl zum Einsatz von Atomwaffen. Außerdem hat der Präsident das Recht, den Ministerpräsidenten zu ernennen, welcher von der Duma bestätigt werden muss. Wenn die Duma den vorgeschlagenen Ministerpräsidenten ablehnt, kann der Präsident das Parlament auflösen und Neuwahlen anordnen.

Außerdem sind dem Präsidenten die föderalen Dienste, hier sind speziell der FSB (Nachfolger des KGB) sowie die Auslandsaufklärung zu nennen, direkt unterstellt.