Rechstsprechung

 

Die Judikative ist in Russland selbständig, sie handelt unabhängig von

der Legislative und Exekutive. Die Judikative wird durch

Zivil-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Strafgerichtsverfahren ausgeübt.

Das Verfassungsgericht, das die Kontrolle über die Entsprechung der Gesetze ausübt,

ist das höchste Gerichtsorgan. Zu seinen Funktionen gehört auch

die Entscheidung der Zuständigkeitsstreite zwischen den föderalen Machtorganen

und den Machtorganen der Subjekte der Föderation sowie die Auslegung der

Verfassung.

Das höchste Gerichtsorgan für Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und andere

Rechtsfälle, die in den Zuständigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte fallen,

ist das Oberste Gericht Russlands. Es hat die Aufsicht über die

Tätigkeit dieser Gerichte und gibt Erläuterungen zu Fragen der Gerichtspraxis.

Das Oberste Gericht verhandelt Fälle als Gericht der zweiten Instanz, im

Kassationsverfahren und beim Eintritt neuer Umstände sowie in den vom Gesetz

vorgesehenen Fällen als Gericht der ersten Instanz. Es leitet das System der

ordentlichen Gerichte und gibt Verordnungen zu Fragen der Anwendung der

Gesetzgebung heraus, die für die Gerichts- und andere Staatsorgane sowie

Amtspersonen bindend sind.

Schiedsgerichte, die für die Entscheidung

der Wirtschaftsrechtsstreite zuständig sind, werden vom Obersten Schiedsgericht

der Russlands geleitet.

Richter. Entsprechend der Verfassung können Staatsbürger der Russischen

Föderation, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die eine juristische

Hochschulbildung besitzen und mindestens fünf Jahre in einem juristischen Beruf

tätig sind, Richter sein. Die Richter sind unabhängig, unabsetzbar und

unantastbar.

Laut statistischen Angaben zählte Russland im Jahre 1995, 2500 Gerichte und 15 600

Richter.

Die Geschworenengerichte waren in Russland durch die Gerichtsreform von 1864

eingeführt worden, wurden aber unter der Sowjetmacht aufgehoben und durch die

Teilnahme von zwei Volksbeisitzern bei Gerichtsverhandlungen ersetzt. Die

Verfassung von 1993 stellte das Recht des Angeklagten auf die Verhandlung seiner

Sache unter Teilnahme von Geschworenen in den vom föderalen Gesetz vorgesehenen

Fällen wiederhehr.

 

Die Militärgerichte werden nach dem Territorialprinzip am Standort der Truppen

und Flotten aufgebaut und üben die Gerichtsgewalt in den Truppen, Organen und

Formationen dort aus, wo das russische Gesetz den Wehrdienst vorsieht.

Die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation stellt ein einheitliches

föderales zentralisiertes System von Organen dar, das die Aufsicht über die

Ausführung der Gesetze und die Einhaltung der Menschen- und Bürgerrechte und -

Freiheiten hat sowie entsprechend den von der Gesetzgebung festgelegten

Vollmachten die strafrechtliche Verfolgung durchführt und die Tätigkeit der

Rechtsschutzorgane zur Kriminalitätsbekämpfung koordiniert. Die Staatsanwälte

wirken an Gerichtsverfahren mit.

Das Staatsanwaltssystem setzt sich zusammen aus der Generalstaatsanwaltschaft

der Russischen Föderation, den Staatsanwaltschaften der Subjekte der Föderation,

den ihnen gleichgesetzten militärischen und anderen spezialisierten

Staatsanwaltschaften, Forschungs- und Bildungsstätten, den Staatsanwaltschaften

der Städte und Rayons sowie anderen.

Die Untersuchungsorgane. Die Voruntersuchung in Straffällen wird von den

Untersuchungsführern der Staatsanwaltschaft sowie von den Untersuchungsführern

der Organe des Innern, des föderalen Sicherheitsdienstes und der föderalen

Organe der Steuerpolizei durchgeführt.

Alle Entscheidungen über die Untersuchungsrichtung und über die

Untersuchungshandlungen trifft der Untersuchungsführer selbständig, ausgenommen

die Fälle, daß das Gesetz den Erhalt der Genehmigung des Staatsanwaltes

vorsieht, und trägt volle Verantwortung für deren gesetzliche und rechtzeitige

Durchführung. Die Beschlüsse des Untersuchungsführers sind für alle Unternehmen,

Einrichtungen, Organisationen, Amtspersonen und Bürger bindend.

Die Rechtsanwaltschaft jeder Festgenommene, Inhaftierte, einer Straftat

Beschuldigte hat das Recht, die Hilfe eines Advokat

entsprechend vom Zeitpunkt der Festnahme, der Inhaftierung oder der Erhebung der

Anklage an in Anspruch zu nehmen. In den vom Gesetz vorgesehenen Fällen wird die

Rechtshilfe unentgeltlich erwiesen.

In Russland betätigen sich mehr als 23 000 Advokat, die in ihrer Mehrheit

zu Kollegien vereinigt sind.