Rechstsprechung
Die
Judikative ist in Russland selbständig, sie handelt unabhängig von
der
Legislative und Exekutive. Die Judikative wird durch
Zivil-,
Verfassungs-, Verwaltungs- und Strafgerichtsverfahren ausgeübt.
Das
Verfassungsgericht, das die Kontrolle über die Entsprechung der Gesetze ausübt,
ist
das höchste Gerichtsorgan. Zu seinen Funktionen gehört auch
die
Entscheidung der Zuständigkeitsstreite zwischen den föderalen Machtorganen
und
den Machtorganen der Subjekte der Föderation sowie die Auslegung der
Verfassung.
Das
höchste Gerichtsorgan für Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und andere
Rechtsfälle,
die in den Zuständigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte fallen,
ist
das Oberste Gericht Russlands. Es hat die Aufsicht über die
Tätigkeit
dieser Gerichte und gibt Erläuterungen zu Fragen der Gerichtspraxis.
Das
Oberste Gericht verhandelt Fälle als Gericht der zweiten Instanz, im
Kassationsverfahren
und beim Eintritt neuer Umstände sowie in den vom Gesetz
vorgesehenen
Fällen als Gericht der ersten Instanz. Es leitet das System der
ordentlichen
Gerichte und gibt Verordnungen zu Fragen der Anwendung der
Gesetzgebung
heraus, die für die Gerichts- und andere Staatsorgane sowie
Amtspersonen
bindend sind.
Schiedsgerichte,
die für die Entscheidung
der
Wirtschaftsrechtsstreite zuständig sind, werden vom Obersten Schiedsgericht
der
Russlands geleitet.
Richter.
Entsprechend der Verfassung können Staatsbürger der Russischen
Föderation,
die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die eine juristische
Hochschulbildung
besitzen und mindestens fünf Jahre in einem juristischen Beruf
tätig
sind, Richter sein. Die Richter sind unabhängig, unabsetzbar und
unantastbar.
Laut
statistischen Angaben zählte Russland im Jahre 1995, 2500 Gerichte und 15 600
Richter.
Die
Geschworenengerichte waren in Russland durch die Gerichtsreform von 1864
eingeführt
worden, wurden aber unter der Sowjetmacht aufgehoben und durch die
Teilnahme
von zwei Volksbeisitzern bei Gerichtsverhandlungen ersetzt. Die
Verfassung
von 1993 stellte das Recht des Angeklagten auf die Verhandlung seiner
Sache
unter Teilnahme von Geschworenen in den vom föderalen Gesetz vorgesehenen
Fällen
wiederhehr.
Die
Militärgerichte werden nach dem Territorialprinzip am Standort der Truppen
und
Flotten aufgebaut und üben die Gerichtsgewalt in den Truppen, Organen und
Formationen
dort aus, wo das russische Gesetz den Wehrdienst vorsieht.
Die
Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation stellt ein einheitliches
föderales
zentralisiertes System von Organen dar, das die Aufsicht über die
Ausführung
der Gesetze und die Einhaltung der Menschen- und Bürgerrechte und -
Freiheiten
hat sowie entsprechend den von der Gesetzgebung festgelegten
Vollmachten
die strafrechtliche Verfolgung durchführt und die Tätigkeit der
Rechtsschutzorgane
zur Kriminalitätsbekämpfung koordiniert. Die Staatsanwälte
wirken
an Gerichtsverfahren mit.
Das
Staatsanwaltssystem setzt sich zusammen aus der Generalstaatsanwaltschaft
der
Russischen Föderation, den Staatsanwaltschaften der Subjekte der Föderation,
den
ihnen gleichgesetzten militärischen und anderen spezialisierten
Staatsanwaltschaften,
Forschungs- und Bildungsstätten, den Staatsanwaltschaften
der
Städte und Rayons sowie anderen.
Die
Untersuchungsorgane. Die Voruntersuchung in Straffällen wird von den
Untersuchungsführern
der Staatsanwaltschaft sowie von den Untersuchungsführern
der
Organe des Innern, des föderalen Sicherheitsdienstes und der föderalen
Organe
der Steuerpolizei durchgeführt.
Alle
Entscheidungen über die Untersuchungsrichtung und über die
Untersuchungshandlungen
trifft der Untersuchungsführer selbständig, ausgenommen
die
Fälle, daß das Gesetz den Erhalt der Genehmigung des Staatsanwaltes
vorsieht,
und trägt volle Verantwortung für deren gesetzliche und rechtzeitige
Durchführung.
Die Beschlüsse des Untersuchungsführers sind für alle Unternehmen,
Einrichtungen,
Organisationen, Amtspersonen und Bürger bindend.
Die
Rechtsanwaltschaft jeder Festgenommene, Inhaftierte, einer Straftat
Beschuldigte
hat das Recht, die Hilfe eines Advokat
entsprechend
vom Zeitpunkt der Festnahme, der Inhaftierung oder der Erhebung der
Anklage
an in Anspruch zu nehmen. In den vom Gesetz vorgesehenen Fällen wird die
Rechtshilfe
unentgeltlich erwiesen.
In
Russland betätigen sich mehr als 23 000 Advokat, die in ihrer Mehrheit
zu
Kollegien vereinigt sind.